Die Brettener Artillerie 1504 e.V.
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Die Brettener Artillerie 1504 e.V. gehört zu den kleinen, aber feinen Vereinen in der Region.
Der Verein versteht sich in der Pflege der mittelalterlichen
Waffenkunst und stellt originalgetreue mittelalterliche Waffen
her, stellt diese aus und führt sie auch vor. Unser Vereinsmotto
wird
seit der Gründung bis zur Entwicklung der heutigen
Vereinsstrukturen, tagtäglich von jedem Einzelnen der Mitglieder
aus tiefster Überzeugung und mit voller Begeisterung vorgelebt.
Bereits im Gründungsjahr 2005 war jedem Vereinsmitgleid klar,
dass es bei diesem Verein um den Erhalt und die Pflege
mittelaterlicher Traditionen geht. Unser Hauptaugenmerk liegt
dabei in der Waffenkunst.
Der Verein ist idealer Anlaufpunkt für die Freunde mittelalterlicher Waffenkunst und Vorderladerwaffen. Bei sämtlichen Musketen, Kanonen und allen sonstigen Waffen, die von der Brettener Artillerie 1504 e.V. eingesetzt werden, handelt es sich um staatlich beschossene Feuerwaffen, die einer regelmäßigen Kontrolle unterstehen.
Unsere Geschützmeister sind allesamt Inhaber einer Erlaubniss nach §27 Sprengstoffgesetz und können auf eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Explosivstoffen und Vorderladerwaffen zurückblicken.
Die „Arckeley“ oder Artillerie des Landsknechtsheeres besaß eine rechtliche und organisatorische Sonderstellung. Büchsenmeister oder Stückmeister dienten fest angestellt als Kriegsingenieure und Artillerieoffiziere. Unter ihrer Leitung arbeiteten Feuerwerker, Glockengießer, Schmiede, Pulvermacher, Zimmerleute und andere Handwerker. Kommandiert wurde sie von dem Obersten Feldzeugmeister, der bei der Plünderung einer eroberten Stadt ein Anrecht auf sämtliche intakten Geschütze und sonstige Waffen der besiegten Gegner hatte. Ein Drittel dieser Beute musste jedoch dem Obristen übergeben werden. Für den Transport der Geschütze war der Geschirrmeister zuständig, während der Zeugwart über die Munition und den eigenen Tross der Artillerie wachte. Die Artilleristen verfügten über ihr eigenes Rechtswesen und durften nicht vom Profoss belangt werden. Gelang es gar einem Landsknecht, der eines Verbrechens beschuldigt war, auf der Flucht vor dem Profoss ein Geschütz zu berühren, durfte er innerhalb der darauf folgenden 72 Stunden nicht festgenommen werden, solange er sich dabei nicht mehr als 24 Schritte von dem Geschütz entfernte. Dabei galt, dass der Verfolgte durch Berühren des Geschützes zu verstehen gab, dass er Landsknecht der Artillerie sei, die innerhalb des Heeres nur ihrem Hauptmann gegenüber verpflichtet war. Da Geschütze in der Regel nicht längere Zeit unbeaufsichtigt blieben, konnte der Verfolgte damit rechnen, dass innerhalb von 72 Stunden ein Angehöriger der Artillerie auf seinen Fall aufmerksam wurde, die Identität des vermeintlichen Artilleristen feststellen konnte und ihn dann dem eigenen Rechtsvollzug zuführen konnte. Verstieß der Profoss gegen dieses Gesetz, war der Kommandant der Artillerie berechtigt, sämtliche Geschütze abziehen zu lassen.
Der Schanzmeister, meist ein erfahrener Handwerksmeister, war für das Anlegen von Feldbefestigungen verantwortlich und unterstand ebenfalls dem Hauptmann der Artillerie. Unter seiner Leitung legten die Schanzknechte, Schaufelbauern oder Trossleute Befestigungen, Notbollwerke, Bastionen, Schanzkörbe, Palisadenzäune an.[10]
Die Besoldung der Kanoniere – Stückknechte genannt – und ihrer Rottmeister war höher als die der restlichen Landsknechte, allerdings durften sie an Plünderungen nicht teilnehmen. Auch bei der Verpflegung wurden die Artilleristen stets bevorzugt behandelt. So erhielten die Schneller genannten Ladekanoniere mit sechs Gulden monatlich 50 % mehr Sold als die Landsknechte. Diese vermuteten in der rätselhaften Kriegstechnik der Arckeley „schwarze Kunst“, Zauberei und Teufelswerk
Die Geschütze hatten oft klangvolle Namen, wie „Faule Magd“, „Chriemhilde“, „Spinnerin“, „Tolle Grete“ oder die „große Pumhardt“, welche heute im Heeresgeschichtlichen Museum in Wien ausgestellt ist. Es herrschte große Typen- und Begriffsvielfalt, für die Geschütze der Landsknechtheere versuchte Maximilian I. daher, einheitliche Bezeichnungen und Kategorien festzulegen.
Für den direkten Schuss im Flachfeuer (Rohrerhöhung bis 45°) dienten „Büchsen“ oder „Stücke“.
¹ Quelle: wikipedia.org/wiki/Landsknecht#Artillerie